Laser ist Licht. Licht mit besonderen Eigenschaften und somit auch mit besonderen Wirkungen. Konkret, Laserlicht ist monochrom und kohärent. Es besteht aus einer Wellenlänge und hat somit nur eine Farbe. Sonnenlicht setzt sich bekannterweise aus einem ganzen Spektrum an verschiedenen sichtbaren und unsichtbaren Wellenlängen zusammen. Diese Wellenlängen breiten sich nach allen Richtungen hin aus. Laserlicht dagegen ist gerichtet.
Trifft ein Lichtstrahl auf ein Gewebe, welcher Art auch immer, gibt es mehrere Möglichkeiten. Wird der Lichtstrahl vollständig reflektiert, gibt es keine Wirkung. Ebenso bei ungehindertem Durchtritt oder optischer Ablenkung. Eine Wirkung hinterlässt der Strahl nur bei Absorption, der Aufnahme von Energie durch das bestrahlte Gewebe. Durch die individuell regelbare Steuerung der Dauer und der Intensität des energiereichen Lichtes ist die Lasertherapie zur Behandlung der Zahnhartsubstanz (Zahnschmelz) sowie der Weichgewebe (Zahnfleisch) erfolgreich anwendbar.
In der Zahnheilkunde kommen überwiegend Lasersysteme zum Einsatz, deren Licht entweder von Wasser oder vom Hämoglobin absorbiert wird. Gerade bei zahnchirurgischen Anwendungen eignet sich der Einsatz von Laserlicht einer bestimmten Wellenlänge besonders gut, da hier schon beim Schnitt alle beteiligten Blutgefäße koaguliert („verschmort“) werden.
Mit speziellen Geräten ist auch das Bleichen (Bleaching, Aufhellen) der Zähne sehr erfolgreich. Ein weiteres Einsatzgebiet der Laser in der Zahnmedizin ist die Schmerztherapie. Hier können ganz gezielt schmerzende Bereiche in Ober- oder Unterkiefer therapiert werden. Die Wirkungsweise ist ähnlich dem einer Anwendung mit Rotlicht.
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